Was ist der Verhaltenskodex?
Der Verhaltenskodex ist das Dokument, in dem Artero erklärt, jederzeit im Einklang mit der geltenden Gesetzgebung zu handeln und ein ethisches sowie transparentes Verhalten gemäß den Werten des Unternehmens zu wahren. Der Verhaltenskodex verpflichtet alle Mitarbeitenden und die Geschäftsleitung von Artero zu seiner strikten Anwendung bei sämtlichen Handlungen und Verantwortlichkeiten im Namen und in Vertretung von ARTERO INSPIRING STYLE, S.A..
Es handelt sich um einen sicheren, vertraulichen und bidirektionalen Kommunikationskanal, der die Zusammenarbeit zwischen den Mitarbeitenden und dem Compliance-Komitee zur Wahrung der ethischen Kultur von Artero fördert. Er gewährleistet die Vertraulichkeit, Sicherheit und Integrität der Kommunikation. Der Nutzer hat die vollständige Garantie der Anonymität, sofern er diese Option bei seinen Anfragen wählt.
Wer verwaltet den Ethik-Kanal?
Das Compliance-Komitee von Artero verwaltet den Ethik-Kanal. Es setzt sich aus den Verantwortlichen der Rechtsabteilung, der Personalabteilung, der Unternehmenssteuerung und des Datenschutzes zusammen. Seine Mitglieder unterliegen den Grundsätzen der Integrität, Unabhängigkeit, Vertraulichkeit, Objektivität, Fairness, Anhörung und des Schutzes vor Repressalien.
Was kann gemeldet werden?
Jede natürliche Person (Mitarbeitende, Nutzer, Partner, Kunde usw.) oder juristische Person (Kunde, Lieferant usw.) kann Anfragen oder Meldungen über mögliche Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Anwendung des Verhaltenskodex von Artero sowie der geltenden Gesetzgebung einreichen.
Wie werden Meldungen bearbeitet?
Artero Inspiring Style erhält die Meldungen und bestätigt dem Hinweisgeber den Eingang innerhalb einer Frist von höchstens 7 Werktagen ab dem Empfangsdatum. Im Falle anonymer Meldungen, bei denen keine Referenz oder Kontaktadresse des Hinweisgebers erkannt werden kann, werden diese ebenfalls registriert und bearbeitet. Das Compliance-Komitee prüft die Durchführung einer Untersuchung zur Überprüfung der Richtigkeit der Meldung. Die Untersuchungsphase kann von den Mitgliedern des Compliance-Komitees über die vom Komitee benannten Stellen durchgeführt werden. Während der Untersuchungsphase können vom Hinweisgeber zusätzliche Informationen angefordert sowie schriftliche Stellungnahmen oder persönliche Gespräche mit dem Hinweisgeber, der gemeldeten Person und/oder Beteiligten geführt werden. Die maximale Frist zur Bearbeitung der Meldungen beträgt 3 Monate (ausnahmsweise kann sie um weitere drei Monate verlängert werden). Das Compliance-Komitee erstellt auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse seine Schlussfolgerungen und teilt diese allen beteiligten Parteien durch die Ausstellung eines Berichts mit, der seine Entscheidungen enthält.
Wie werden Anfragen beantwortet?
Wenn der Nutzer im Anfrageformular eine Kontaktadresse angibt, können wir die Antwort persönlich übermitteln.